Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für:
die Internet-Seite vom Stadt-Marketing Rüsselsheim.
Das Stadt-Marketing gehört zu der Stadt Rüsselsheim.
Was sagt diese Erklärung?
Die Europäische Union hat ein Gesetz beschlossen.
Das Ziel von dem Gesetz ist:
Alle Menschen sollen Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das gilt besonders für Menschen mit Behinderung.
So steht es auch im Hessischen Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Wir erklären hier: Wir halten uns an das Gesetz zur Barriere-Freiheit.
Noch nicht barriere-frei sind:
- PDF-Dateien.
PDF-Dateien sind Info-Texte, die Sie herunter laden können.
- Videos: Einige Videos sind noch ohne Unter-Titel.
Wir wollen Unter-Titel für alle Videos machen.
- Gebärden-Sprache:
Wir haben noch keine Infos in Gebärden-Sprache.
Wir wollen Infos auch in Gebärden-Sprache machen.
Wir arbeiten daran.
Wann haben wir diese Erklärung gemacht?
Diese Erklärung wurde am 30.12.2020 erstellt und am 13.08.2025 auf den neuesten Stand gebracht.
Rückmeldungen zur Barriere-Freiheit
Wir wollen die Internet-Seiten noch besser machen.
- Sie haben Vorschläge zur Verbesserung?
- Sie haben einen Fehler gefunden?
- Sie haben Infos gefunden, die zu schwierig sind?
- Zum Beispiel haben die Infos zu viel Fach-Wörter.
- Sie haben Infos gefunden, die nicht barriere-frei sind?
Dann schreiben Sie uns.
Wir verbessern die Fehler.
Bitte senden Sie eine E-Mail an:
Beschwerden
Sie können unsere Internet-Seite nicht gut nutzen?
Sie finden: wir halten uns nicht an alle Regeln für Barriere-Freiheit.
Dann können Sie sich beschweren.
Dafür ist zuständig:
Die Landes-Beauftragten für barriere-freie IT
beim Regierungs-Präsidium Gießen.
Dort können Sie über Ihre Probleme mit unserer Internet-Seite sprechen.
Ihre Ansprech-Partnerin beim Regierungs-Präsidium Gießen ist:
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Regierungspräsidium Gießen
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Tel.: 06 41 30 32 90 1
Fax: 06 11 32 76 44 03 6
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de