Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Rüsselsheim am Main, Bereich Marketing, ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik - BITV HE 2019 in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Der Internetauftritt www.main-ruesselsheim.de ist barrierefrei gestaltet. Das bedeutet, dass die Internetseiten technisch, gestalterisch und funktionell so aufgebaut wurden, dass die Inhalte auch Menschen mit körperlichen oder altersbedingten Behinderungen ohne Barrieren zugänglich sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Rüsselsheim, Bereich Marketing (www.main-ruesselsheim.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wurde bereits mittels entwicklungsbegleitendem Selbsttest von der Agentur SellingerGriesbach GmbH im Vorfeld der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit getestet. Ein BITV-Test wird noch durchgeführt werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente/Downloads: PDF-Dateien / Downloads sind noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Webseite www.main-ruesselsheim.de. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
- Videos: Einige Videos sind derzeit noch ohne Untertitel. Eine vollständige Untertitelung der Videos wird angestrebt.
- Gebärdensprache: Derzeit gibt es noch keine Angebote in Gebärdensprache. Wir arbeiten daran, zukünftig Informationen auch in Gebärdensprache zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.12.2020 erstellt. Die Website wurde mittels entwicklungsbegleitendem Selbsttest von der Agentur SellingerGriesbach GmbH, vor Veröffentlichung, auf Barrierefreiheit getestet.